KLassen A/A2
Klasse A
Beinhaltet A1,A2
direkter Erwerb
ab 20 Jahre: für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2. Dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich.
ab 21 Jahre: für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
ab 24 Jahre: für Krafträder bei Direkteinstieg
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW oder einen Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.
Klasse A2
Beinhaltet A1, AM
direkter Erwerb
ab 18 Jahre
Leichtkrafträder, auch mit Beiwagen
Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kW/kg.
Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.